| beispiel - neubau einfamilienhaus
1.stufe: vorentwurf, genehmigungsplanung
in dieser phase beraten wir bei bedarf bei der grundstückswahl, entwerfen gemeinsam mit ihnen ihr haus unter berücksichtigung der örtlichen gegebenheiten, klären die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen bedingungen, moderieren die nachbarinteressen, erarbeiten den bauantrag, verhandeln mit den behörden und erstellen eine fundierte kostenberechnung.
2.stufe: ausführungsplanung, vertragsmanagement
in dieser phase erarbeiten wir die detaillierten ausführungspläne, koordinieren ggf.erforderliche fachplanungen, erstellen eindeutige, unmissverständliche leistungsverzeichnisse und holen dementsprechende angebote ein. wir beraten zur auftragsvergabe, verhandeln die bauverträge und erstellen einen aktualisierten kostenanschlag.
3.stufe: bauüberwachung
in dieser phase sorgen wir für eine projekt- und vertragsgerechte bauausführung , führen die technischen abnahmen der bauleistungen durch. prüfen die rechnungen und steuern die kostenplanung
das honorar für diese leistungen entspricht nur ca. 7,5 % der baukosten !!!
bedenken sie,
alleine durch die fachkompetenz sowie die nutzung des erfahrungs- und verhandlungspotentials ihres architekten werden regelmässig 5 8 % preisvorteil erzielt. schon allein hier hat sich die beauftragung ausgezahlt
nur auf diese weise ist gewährleistet, dass sie über alle phasen der realisierung ihres bauvorhabens eine vollständige transparenz der prozesse, kalkulationen, materialien und preise sowie ihre permanente einflussnahme sicherstellen.
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