beispiel - gewerblicher wohnungsneubau

baukosten: 1.000.000,-- euro (anrechenbar ca. 650.000,- euro netto)

erster schritt
in ihrem architekten finden sie einen kompetenten partner , der ihnen hilft, das projekt solide und realistisch zu formulieren. die geeignete grundstückswahl, die baurechtlichen, funktionellen und finanziellen bedingungen werden frühzeitig gemeinsam fixiert.

honorar:
alle grundleistungen gem. §16 hoai (hz III), ca. 54.728,- euro netto.

variante plangutachten
entspr. grundlagenermittlung+ant. vorentwurf (5%) ca. 2.736,- euro netto.

zweiter schritt
sie entscheiden unter hinzuziehung ihres architekten, welche variante ihren intentionen am besten entspricht. gegebenenfalls können sie aus mehreren alternativen planungen die optimale variante auswählen.

dritter schritt
sie haben die möglichkeit stufenweis zu beauftragen
vorentwurf: grundlagenermittlung+vorentwurf (10%) ca. 5.473,- euro netto.
bauantrag: entwurf+genehmigungsplanung (27%) ca.14.776,- euro netto

ersparnis bei beauftragung:
über das plangutachten wäre der vorentwurf bereits bereits zu 50 % vergütet. im ungünstigsten fall entstünden mehrkosten von 2.736,- euro,
das sind 0,27% der gesamtbaukosten!!!

bei einer stufenweisen beauftragung sind die leistungen separat verwertbar.
das organisatorische und wirtschaftliche risiko ist begrenzt.